Erst beraten lassen
Die Beratung wird zu 50 % gefördert – bis zu 650 € (850 € bei 3+ WE). Ein iSFP plant die Sanierung Ihres Wohngebäudes Schritt für Schritt und übersichtlich.
Von Martin Kowallik, Dipl.-Wirt.-Ing. · Energie-Effizienz-Experte
Stand: . Förderbedingungen können sich ändern.
01 Förderweg im ÜberblickWorum geht es?
Die geförderte Energieberatung mit iSFP wird vom BAFA mit 50 % des Honorars bezuschusst (max. 650 € bei 1–2 WE, 850 € bei 3+ WE). Sie erhalten einen individuellen Sanierungsfahrplan, der das Gebäude als Ganzes betrachtet und die empfohlenen Maßnahmen in sinnvolle Schritte gliedert.
Die Beratung ist ein Planungsinstrument, kein Auftrag zur Umsetzung einzelner Baumaßnahmen. Ob und in welchem Umfang sie gefördert wird, richtet sich nach den aktuellen BAFA-Bedingungen.
Was sollten Sie bereithalten?
- Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten
- Vorhandene Pläne und Informationen zu bereits durchgeführten Modernisierungen
- Angaben zur Heizung, zu Fenstern und zur Dämmung, soweit vorhanden
- Ihre Ziele und den gewünschten zeitlichen Rahmen
Wie geht es weiter?
Zuerst klären wir, ob das Gebäude und die geplante Beratung für den Förderweg infrage kommen. Dann besprechen wir den Leistungsumfang, die benötigten Unterlagen und den zulässigen Zeitpunkt für die Beauftragung.
Wenn später einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, ist deren Förderung ein eigener Schritt mit eigenen Voraussetzungen. Ein iSFP allein ist keine Förderzusage für Bauarbeiten.
Gut vorbereitet weitergehen.
Förderfähigkeit vor einem verbindlichen Beratungsvertrag prüfen.