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Wissen / Häufige Fragen

Antworten, die weiterhelfen.

Wichtige Informationen zu Energieberatung, Energieausweisen und der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die konkreten Möglichkeiten besprechen wir am besten für Ihr Gebäude.

Gut zu wissen

Ihr Projekt ist einzigartig.

Förderbedingungen und Kosten können sich ändern. Diese Antworten dienen zur ersten Orientierung; für Ihr Vorhaben prüfen wir die Details individuell.

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01Welche Dienstleistungen bieten Sie an?+

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, geförderte Gebäude-Energieberatungen mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), Fachplanung und Baubegleitung, Bilanzierungen für Effizienzhäuser sowie Heizlastberechnungen und hydraulische Abgleiche.

02Welche Leistungen bieten Sie nicht an?+

Keine Beratung zu Photovoltaik-Anlagen oder vollständiger energetischer Autarkie und keine technische Beratung zur Installation von Heizsystemen.

03Welche Förderwege gibt es für die Sanierung eines Wohngebäudes?+

Es gibt vier typische Wege: 1. Geförderte Energieberatung mit iSFP (BAFA), 2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA BEG EM), 3. Heizungstausch (KfW 458), 4. Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261). Die Programme haben unterschiedliche Zuständigkeiten, Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antragswege. Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir vor der Antragstellung.

04Wie werden Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert?+

Bei förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) beträgt die Grundförderung in der Regel 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei einem Einfamilienhaus liegt die reguläre Kostengrenze bei 30.000 €; mit einem förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können höhere Beträge berücksichtigt werden. Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Grenzen. Der iSFP-Bonus unterliegt seit Juli 2026 eigenen Voraussetzungen (u. a. Mindestinvestitionsvolumen). Förderfähigkeit und Höchstbeträge prüfen wir für Ihr Vorhaben.

05Wie wird ein Heizungstausch gefördert?+

Die KfW-Heizungsförderung 458 bietet eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen Boni hinzukommen (KfW nennt insgesamt bis zu 80 %). Beim Einfamilienhaus berücksichtigt sie derzeit höchstens 28.000 € an Kosten, bei mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Grenzen. Ein iSFP-Bonus gehört nicht zur Heizungsförderung. Welche Boni und Kosten in Ihrem Fall anrechenbar sind, klären wir vor der Beauftragung.

06Was gilt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus?+

Für eine förderfähige Komplettsanierung bietet die KfW mit dem Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit möglichem Tilgungszuschuss. Die erreichbare Effizienzhaus-Stufe und die tatsächlich förderfähigen Kosten bestimmen die Konditionen; das ist kein BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte ist für den Antrag erforderlich.

07Ist ein Energieberater für Förderungen Pflicht?+

Bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich, ebenso bei einem Antrag mit iSFP-Bonus. Bei vielen Maßnahmen an der Heizungstechnik ist seine Einbindung nicht zwingend, kann aber bei Planung und Antragstellung helfen.

08Was ist der iSFP-Bonus?+

Für bestimmte förderfähige BEG-Einzelmaßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan kann beim BAFA ein zusätzlicher Bonus gewährt werden. Seit dem 21. Juli 2026 wird er bei Wohngebäuden nur für den Teil der förderfähigen Ausgaben oberhalb eines Mindestinvestitionsvolumens berücksichtigt (für die erste Wohneinheit z. B. ab 30.000 €). Der Bonus gilt nicht für einen Heizungstausch im KfW-Programm 458 und nicht für die Effizienzhaus-Sanierung im KfW-Programm 261. Ob und in welcher Höhe er im Einzelfall möglich ist, prüfen wir vor Antragstellung.

09Wie hoch ist die Förderung für eine Energieberatung mit iSFP (BAFA EBW)?+

Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Erläuterungszuschuss von 250 €. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.

10Helfen Sie auch bei einer Heizungsförderung ohne iSFP?+

Ja. Auch ohne Sanierungsfahrplan kann ich bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen. Bei Bedarf umfasst die Begleitung Heizlastberechnung, Planung des hydraulischen Abgleichs und die erforderlichen Nachweise.

11Lohnt sich der Wechsel zu einer Wärmepumpe?+

Das hängt vom Gebäude ab. Dämmstandard, Wärmebedarf, Investitionskosten und mögliche Förderung sollten vor der Entscheidung individuell betrachtet werden.

12Warum zuerst die Gebäudehülle betrachten?+

Eine bessere Gebäudehülle senkt den Wärmebedarf. Dadurch kann die neue Heizung unter Umständen kleiner und effizienter ausgelegt werden; auch der Wohnkomfort profitiert.

Von Martin Kowallik, Dipl.-Wirt.-Ing. · Energie-Effizienz-Experte. Förderinformationen: Stand: . Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden Bedingungen von BAFA und KfW.

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